Gesetzeslage aktuell im Airsoftbereich So sieht die aktuelle Gesetzeslage aus: 1. Erwerb und Besitz Gemäß Anl. 2 Absch. 2 Unterabsch. 2 Nr. 1. ff WaffG sind Erwerb und Besitz von AS-Waffen erlaubnisfrei, d.h. Jedermann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sie käuflich frei erwerben und besitzen, da diese Waffen zu der Kategorie der Freien...Read More
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